Es ist mir ein großes Anliegen, die nachfolgenden Regeln für meine Berufsausübung als Energetikerin vorzustellen:
1. Umgang mit Klienten:
- Achtung der Autonomie des Klienten, keine eigenmächtige oder manipulative energetische Behandlung
- Aufklärung über die angestrebte Arbeitsmethode
- Schriftliche Auftragsfixierung
- Honorartransparenz
- Achtung der Intimsphäre
- Vorhandensein eines eigenen abgeschlossenen Behandlungsraumes
2. Umgang mit Kollegen
- Respekt und Anerkennung gegenüber der Arbeit anderer Kollegen
- Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit
- Bereitschaft zur Kommunikation mit anderen Kollegen
3. Verschwiegenheit
- über sämtliche anvertrauten Informationen des Klienten
- Notwendigkeit der Entbindung aus der Verschwiegenheitsverpflichtung
4. Fortbildungsverpflichtung
- Fortbildung über neueste Entwicklungen und Erkenntnisse sowohl im allgemeinen als auch in der fachspezifischen Ausrichtung.
5. Dokumentationspflicht
- Führen von Aufzeichnungen über jede energetische Behandlung
- Energetische Mängel- und Füllezustände
- Getroffene energetische Behandlungsmaßnahmen mit Einwilligung des Klienten
- Aufbewahrungsdauer: 3 Jahre
6. Ethik
- Bescheidenheit im Umgang mit Heilerfolgen
Quelle: Dr. Manfred Schiffner, Rechtsanwalt, www.energetikerforum.at